ScorProtect Schutzkleidung & Zubehör
Gesundheit ist das A und O. Sowohl im Privatleben, als auch im Beruf. Damit Sie Ihre Gesundheit während der Bauphase nicht gefährden, sollten Sie neben technischen und organisatorischen Maßnahmen auch konkrete, persönliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Um dem Risiko Baustaub entgegen zu wirken, halten wir für Sie und Ihre Angestellten eine große Auswahl an Schutzkleidung, darunter Schutzanzüge, Schutzhandschuhe und Schuhüberzieher, sowie Atemschutz bereit.
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Artikel-Nr.: SCP-Nitril
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Artikel-Nr.: SCP-Pantoffeln
Artikel-Nr.: SCP-Profi-L-blau
Artikel-Nr.: SCP-Einwegschuh
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Artikel-Nr.: SCP-Profi-XL-blau
Artikel-Nr.: SCP-Profi-L-rot
Artikel-Nr.: SCP-Profi-XL-rot
Artikel-Nr.: SCP-Schuhschleuse-Set
Artikel-Nr.: SCP-Schuhschleuse-Ersatz
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Wenn Gefahren durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht vollends ausgeschlossen werden können, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Angestellten die erforderliche persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Auf der anderen Seite sind dann auch Ihre Mitarbeiter dazu verpflichtet, diese bereitgestellte Ausrüstung zu verwenden.
Anforderungen an PSA
Die persönliche Schutzausrüstung muss bestimmte Anforderungen erfüllen: Sie muss für die auf der Baustelle gegebenen Bedingungen geeignet sein und den gesundheitlichen Erfordernissen entsprechen. Außerdem muss die Schutzausrüstung unter Beachtung ergonomischer Anforderungen dem jeweiligen Mitarbeiter passen – sie darf also weder zu groß, noch zu klein oder eng sein. Zudem muss die persönliche Schutzausrüstung leicht und regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Alternativ zur letztgenannten Anforderung können Sie auch auf Einweg-Schutzausrüstung zurückgreifen. Dies hat den Vorteil, das die mühsame Reinigung entfällt – insbesondere, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter in Bereichen mit Keim- oder Virenbelastung oder stark gesundheitsgefährdenden Faserstäuben (z.B. Asbest) arbeiten.
Lassen Sie Ihre Angestellten nicht allein mit ihrer PSA
Es genügt nicht, die persönliche Schutzausrüstung einfach nur an Ihre Angestellten zu verteilen. Sie müssen auch in der Benutzung unterwiesen werden. Insbesondere bei PSA der Kategorie III (Ausrüstung, die vor bleibenden Gesundheitsschäden oder tödlichen Gefahren schützen soll) sind zusätzliche Anwendungsübungen erforderlich. Das betrifft beispielsweise z. B. bei Atemschutzgeräten.
PSA: Drei Kategorien
PSA ist nicht gleich PSA, denn unterschiedliche Situationen bergen unterschiedliche Gefahrenpotentiale. Sowohl die PSA-Verordnung als auch die Richtlinie 89/686/EWG unterscheiden in drei PSA-Kategorien:
PSA der Kategorie 1 schützen den Nutzer vor geringfügigen Risiken. Dazu zählen beispielsweise der Schutz vor geringfügigen mechanischen Verletzungen oder der Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln.
PSA der Kategorie 2 entsprechen dem Standardschutz vor mechanischen Risiken, den Sie mit Arbeitsschutzhelmen, Sicherheitsschuhen und Gehörschutz gerecht werden.
PSA der Kategorie 3 ist die Vielzahl an PSA, die dem Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden dienen und die vor Risiken schützen, die der Nutzer nicht selbst einschätzen kann. Hierunter fallen beispielsweise gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische, die über die Atemorgane aufgenommen werden.